QNG-Ökobilanz – Ihr Nachweis für KfW-Förderung

Die QNG-Ökobilanz ist Pflichtvoraussetzung für den Klimabonus der KfW. Wir erstellen normgerechte Treibhausgasnachweise und vollständige Lebenszyklusanalysen für KfW 296, 297 und 298.

QNG Ökobilanz beauftragen – KfW Förderung
Was ist enthalten

Was die QNG-Ökobilanz beinhaltet

Die QNG-Ökobilanz bewertet den Treibhausgasfußabdruck Ihres Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung der Baumaterialien bis zur Entsorgung.

Treibhausgasbilanz (GWP)

Berechnung des globalen Erwärmungspotenzials (GWP) in kg CO₂-Äquivalente – der Kernnachweis für alle KfW-Programme. Bilanziert werden Module A1–A3 (Herstellung), B6 (Betriebsenergie) und C (Entsorgung).

Primärenergiebedarf (PE)

Nachweis des nicht erneuerbaren Primärenergiebedarfs über den Lebenszyklus – ebenfalls Bestandteil des BNB 1.1.1-Nachweises und für vollständige QNG-Zertifizierungen erforderlich.

BNB-Kriterium 1.1.1

Die Berechnung erfolgt nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Kriterium 1.1.1. Das Ergebnis fließt direkt in die QNG-Zertifizierungsunterlagen ein und wird von akkreditierten Zertifizierungsstellen anerkannt.

Prüffähiger Bericht

Sie erhalten einen vollständigen, prüffähigen Bericht nach DIN EN 15978 mit allen Rechengrundlagen, Materialmengen und Ergebnissen – direkt einreichbar bei KfW und Zertifizierungsstelle.

KfW-Programme

KfW 296 vs. KfW 297/298 – welche Ökobilanz brauchen Sie?

KfW 296

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG (vereinfacht)

Nur Treibhausgasnachweis erforderlich. Kein vollständiges QNG-Zertifikat nötig.

  • Treibhausgasnachweis BNB 1.1.1
  • Kein vollständiges Nachhaltigkeitszertifikat
  • Schnellere Bearbeitung möglich
  • Geringere Kosten
KfW 297 & 298

Klimafreundliches Wohngebäude – mit NH-Klasse

Vollständige QNG-Zertifizierung erforderlich. Ökobilanz ist Teil des QNG-Nachweispakets.

  • Vollständige Ökobilanz nach DIN EN 15978
  • QNG-Zertifikat einer akkreditierten Stelle
  • Höherer Kreditbetrag (bis 150.000 €)
  • Gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude
Unser Ablauf

In vier Schritten zur fertigen QNG-Ökobilanz

01
Erstgespräch & Zieldefinition

Klärung des KfW-Programms (296/297/298), Gebäudetyp und Anforderungsniveau. Schnelle Einschätzung der benötigten Unterlagen.

02
Datenerfassung

Strukturierte Checkliste mit allen benötigten Planungs- und Materialdaten. Wir unterstützen bei der Aufbereitung.

03
Bilanzierung

Normgerechte Berechnung mit zertifizierter Software nach DIN EN 15978. Prüffähiger Bericht mit allen Ergebnissen.

04
Einreichung & Abnahme

Übergabe des Berichts an die Zertifizierungsstelle oder direkte KfW-Einreichung. Begleitung bei Rückfragen.

FAQ

Häufige Fragen zur QNG-Ökobilanz

Was kostet eine QNG-Ökobilanz?
Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Komplexität und dem benötigten KfW-Programm ab. Für KfW 296 (nur Treibhausgasnachweis) sind die Kosten niedriger als für eine vollständige Ökobilanz nach KfW 297/298. Wir erstellen Ihnen nach einem kurzen Erstgespräch ein transparentes Angebot.
Wann muss die Ökobilanz beauftragt werden?
Idealerweise in der Planungsphase (LPH 2–4), bevor wesentliche Materialentscheidungen getroffen werden. Nur dann können wir die Bilanz optimieren. Eine Beauftragung in LPH 5 ist noch möglich, aber eine nachträgliche Materialoptimierung ist dann eingeschränkt.
Ist die Ökobilanz für alle Gebäudetypen möglich?
Ja. Wir erstellen QNG-Ökobilanzen für Wohngebäude (EFH, MFH) und Nichtwohngebäude (Büro, Bildung, Gewerbe). KfW 297 gilt für Wohngebäude, KfW 298 für Nichtwohngebäude.
Können Sie Ökobilanz und QNG-Zertifizierung gemeinsam übernehmen?
Ja. Als QNG-Auditor übernehmen wir beide Leistungen aus einer Hand – das spart Koordinationsaufwand und stellt sicher, dass Ökobilanz und Zertifizierungsunterlagen nahtlos aufeinander abgestimmt sind.
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