BEG-Förderung · BAFA · iSFP

Einzelmaßnahmen & iSFP – Schrittweise sanieren, maximal fördern

BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen und der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ermöglichen die schrittweise energetische Sanierung Ihres Gebäudes mit maximalem Fördervorteil. Als zugelassene Energie-Effizienz-Experten begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.

Förderübersicht auf einen Blick
💰
Grundförderung BAFA
15 % Zuschuss auf Einzelmaßnahmen
iSFP-Bonus
+5 % Extra-Zuschuss mit Sanierungsfahrplan
🏠
Gebäudetypen
Wohn- & Nichtwohngebäude, Bestand
📋
Förderstelle
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle)
👷
EEE Pflicht
Zugelassener Energie-Effizienz-Experte erforderlich
+5 %

iSFP-Bonus: 5 % Extra-Zuschuss bei jeder Einzelmaßnahme

Wer einen Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) hat und Maßnahmen in der dort empfohlenen Reihenfolge umsetzt, erhält von der BAFA 5 % zusätzlichen Zuschuss auf jede Maßnahme. Dieser i-Bonus amortisiert die Kosten des Sanierungsfahrplans in der Regel bereits bei der ersten umgesetzten Maßnahme.

Nicht jede Sanierung muss in einem Schritt erfolgen

Viele Eigentümer können oder wollen eine Vollsanierung nicht auf einmal durchführen. Das ist kein Nachteil – mit dem richtigen Konzept lässt sich eine schrittweise Sanierung genauso effizient und förderintensiv gestalten wie eine Komplettsanierung.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die BAFA unterstützt gezielt einzelne Sanierungsmaßnahmen: von der neuen Heizanlage über die Fassadendämmung bis zur kontrollierten Wohnraumlüftung. Entscheidend ist, die Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge zu planen – dafür ist der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) das ideale Instrument.

🔑 Als zugelassene Energie-Effizienz-Experten können wir iSFP erstellen, Förderanträge stellen und die energetische Fachplanung übernehmen – alles aus einer Hand.

Sanierung Wohngebäude - energetische Modernisierung

BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen im Überblick

Diese Maßnahmen sind im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) über die BAFA förderfähig. Die Grundförderung beträgt 15 %, mit iSFP 20 %.

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15–70 %
Förderquote

Heizungsoptimierung und Heizungstausch

Erneuerung und Optimierung von Heizanlagen auf Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme oder Solarthermie. Der Heizungstausch wird gesondert mit bis zu 70 % (bei einkommensschwachen Haushalten) gefördert – je nach Einbausituation und sozialem Bonus.

Förderstelle: BAFA · Antrag vor Maßnahmenbeginn · EEE-Pflicht
🧱
15–20 %
Förderquote

Dämmung der Gebäudehülle

Förderung für die Dämmung von Außenwänden, Dach und Dachboden, Kellerdecken sowie erdberührenden Bauteilen. Mindestanforderungen an den U-Wert müssen eingehalten werden. Mit iSFP erhöht sich die Förderquote auf 20 %.

Mindest-U-Wert: ≤ 0,14 W/(m²K) Dach · ≤ 0,20 W/(m²K) Außenwand
🪟
15–20 %
Förderquote

Fenster, Türen und Sonnenschutz

Erneuerung von Fenstern und Außentüren mit verbesserten Wärmedämm- und Schallschutzwerten sowie Montage von außenliegenden Sonnenschutzsystemen. Letztere werden ausschließlich in Kombination mit einer Tageslichtversorgung und automatischer Steuerung gefördert.

Fenster: U_w ≤ 0,95 W/(m²K) · Türen: U_D ≤ 1,3 W/(m²K)
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15–20 %
Förderquote

Lüftungsanlagen

Einbau von kontrollierter Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärme-/Feuchterückgewinnung sowie Lüftungsanlagen für Nichtwohngebäude. Dezentrale und zentrale Systeme sind förderfähig, sofern die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.

Wärmerückgewinnung: ≥ 80 % · SFP ≤ 0,45 Wh/m³

Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – Ihr Fahrplan zur Fördermaximierung

Der iSFP ist ein maßgeschneiderter Sanierungsplan für Ihr Gebäude, der den Weg zur Energieeffizienzklasse A aufzeigt – auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen umsetzen möchten. Er enthält eine priorisierte Maßnahmenliste, Kosten- und Einsparpotenziale sowie Fördermöglichkeiten.

Entscheidend: Wer Einzelmaßnahmen in der vom iSFP empfohlenen Reihenfolge umsetzt, erhält von der BAFA den iSFP-Bonus von 5 % zusätzlich – auf jede einzelne Maßnahme. Bei einer Fassadendämmung von 50.000 € förderfähigen Kosten sind das 2.500 € mehr Zuschuss allein durch den Bonus.

  • Individuell auf Ihr Gebäude zugeschnittener Sanierungsplan
  • 5 % iSFP-Bonus auf jede Einzelmaßnahme in der richtigen Reihenfolge
  • Priorisierung der Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeit
  • Transparente Kosten- und Einsparpotenziale
  • Gilt für Wohngebäude · Gültigkeit: 15 Jahre
  • Erstellt von zugelassenen Energie-Effizienz-Experten (Pflicht)
1

Ist-Analyse & Begehung

Aufnahme des Gebäudezustands vor Ort: Bauteilaufbauten, Heiztechnik, Lüftung, Energieverbrauch. Grundlage für alle weiteren Schritte.

2

Energetische Berechnung

Berechnung des Ist-Energiebedarfs nach DIN V 18599, Potenzialanalyse verschiedener Sanierungsvarianten und Maßnahmenpakete.

3

Fahrplan & Priorisierung

Erstellung des priorisierten Maßnahmenplans mit Kosten-Nutzen-Analyse, Fördermöglichkeiten und empfohlener Umsetzungsreihenfolge.

4

iSFP-Dokument & Förderantrag

Übergabe des iSFP-Berichts, Erläuterung der Ergebnisse, optional: direkte Unterstützung bei der ersten Maßnahmenumsetzung und Förderbeantragung.

Einzelmaßnahme vs. Sanierung auf Effizienzhaus-Niveau

Je nach Ausgangssituation und Budget kann die Einzel­maßnahmen-Strategie wirtschaftlicher sein als eine Vollsanierung. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden.

Kriterium BAFA Einzelmaßnahmen BAFA + iSFP KfW Effizienzhaus (KfW 261)
Förderquote 15 % Zuschuss 20 % Zuschuss (15+5) bis 20 % (Kredit + TZ)
Mindestinvestition keine keine vollständige Sanierung
Flexible Umsetzung ✓✓
Energieberatung erforderlich EEE für Antrag EEE + iSFP-Erstellung EEE Pflicht
Förderstelle BAFA BAFA KfW
Geeignet für Einzelmaßnahmen Schrittweise Sanierung Vollsanierung

Häufige Fragen zu iSFP und Einzelmaßnahmen

Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrer Sanierungssituation? Wir beraten Sie im kostenlosen Erstgespräch.

Kostenloses Erstgespräch
Der Förderantrag bei der BAFA muss zwingend vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden. Ein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung führt zum Verlust der Förderung. Als zugelassene Energie-Effizienz-Experten stellen wir den Antrag rechtzeitig und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Ein Individueller Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig. In diesem Zeitraum können Sie die empfohlenen Maßnahmen schrittweise umsetzen und jeweils den iSFP-Bonus von 5 % erhalten. Bei wesentlichen Änderungen am Gebäude oder erheblichen Planungsänderungen empfehlen wir eine Aktualisierung des Fahrplans.
Die förderfähigen Kosten sind bei Einzelmaßnahmen auf 30.000 € pro Wohneinheit gedeckelt (60.000 € mit iSFP bei vorherigem Heizungstausch). Dazu kommen die Energieberaterkosten (förderfähig bis 10.000 €) als separater Posten. Den Rest finanzieren Sie selbst – entweder aus Eigenkapital oder über zinsgünstige Kredite der KfW (z. B. Klimafreundlicher Neubau, KfW 270).
Für Nichtwohngebäude gibt es den iSFP in dieser Form nicht – hier wird ein Sanierungskonzept nach Modul 2 (Energieberatung für Nichtwohngebäude, DIN V 18599) eingesetzt. Auch das Sanierungskonzept ist über die BAFA förderfähig und liefert eine vergleichbare Grundlage für schrittweise Sanierungen. Wir beraten Sie zu den Unterschieden und der jeweils geeigneten Lösung.
Ja – mehrere Einzelmaßnahmen können gleichzeitig oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang beantragt werden. Jede Maßnahmenkategorie wird separat beantragt. Wenn alle Maßnahmen im Rahmen eines iSFP geplant werden, erhalten Sie für alle den iSFP-Bonus. Wir koordinieren die Anträge und sorgen für die korrekte Dokumentation aller Maßnahmen.

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Wir prüfen kostenlos, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude infrage kommen und ob ein iSFP sinnvoll ist.